Rahmenprogramm KOMMUNALE 2021
Preisexplosion bei Baustoffen – bauvertragliche und vergaberechtliche Auswirkungen und Lösungsmöglichkeiten
Bei einer Vielzahl von Baumaterialien sind seit Beginn des Jahres 2021 massive Preissteigerungen zu beobachten. Darüber hinaus kommt es bei einigen Produkten wegen der Materialknappheit bereits zu Lieferengpässen. Besonders deutliche Preissteigerungen ergeben sich derzeit bei Stahl- und Holzerzeugnissen sowie bei erdölbasierten Produkten wie Abdichtfolien, Dämmstoffen, Anstrichen und Epoxidharzen. Bauunternehmen, die sich bereits zu einem Zeitpunkt gegenüber ihren Auftraggebern vertraglich gebunden haben, an dem diese Entwicklung noch nicht abzusehen war, sehen sich ohne Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise oftmals nicht in der Lage, die beauftragten Leistungen durchzuführen und berufen sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage.
Wenngleich die Insolvenz des Vertragspartners und damit einhergehende Baustillstände bei einem Festhalten an den unveränderten Vertragsbedingungen im Interesse keiner der am Bau Beteiligten liegt, fallen nachträgliche Materialpreissteigerungen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers. Die Möglichkeiten, von aus öffentlichen Ausschreibungen hervorgegangenen Vertragspreisen im Nachhinein abweichen zu können, sind für die öffentliche Hand bereits aus haushalts- und vergaberechtlichen Grundsätzen eng begrenzt. Gleichwohl ist es nach der bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass zumindest extreme und völlig unvorhersehbare Kostenerhöhungen, die ruinösen Charakter haben und ein Festhalten an den Vertragspreisen schlichtweg unzumutbar machen zu einer Preisanpassung führen können. Was hierfür im Einzelnen vorliegen muss und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben, möchten wir im ersten Teil unseres Vortrags näher aufzeigen.
Der zweite Teil des Vortrags befasst sich mit dem Umgang in künftigen Vergabeverfahren. Wegen der Ungewissheit künftiger Preisentwicklungen und des damit verbundenen hohen Kalkulationsrisikos für Bauunternehmen hat u.a. das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 11. Mai 2021 erklärt, dass für bestimmte Baustoffe die Voraussetzungen für die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vorliegen. Was hierbei zu beachten ist und welche Auswirkungen solche vertraglichen Preisgleitklauseln für die Abwicklung künftiger Baustellen haben werden, möchte wir mit Ihnen erörtern und freuen uns auf eine spannende Diskussion.
--- Datum: 21.10.2021 Uhrzeit: 13:00 - 13:30 Uhr Ort: Halle 9, Stand 9-304
Hauptsprecher
Simon Kopp
Partner / ARNECKE SIBETH DABELSTEIN RAe StB PartmbB