Rahmenprogramm KOMMUNALE 2021
Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe
Der Klimawandel wird für die Gesellschaft immer deutlicher wahrnehmbar und die Auswirkungen nehmen immer drastischere Formen an. Die Politik hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den menschengemachten Beitrag zum Klimawandel massiv zu reduzieren. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, Az.: 1 BvR 2656/18, und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel für 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai diesen Jahres das geänderte Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.
Diese hohen Ziele können nur erreicht werden, wenn auf allen Ebnen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung die Beträge zum Klimaschutz steigen. Eine Schlüsselindustrie auf dem Weg zu mehr Klimaschutz ist die Bauwirtschaft. In kaum einem anderen Bereich können durch vorausschauende Planung und moderne Realisierungsmethoden von Gebäuden größere Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden. Diese Faktoren müssen in Zukunft bei der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen daher eine viel größere Rolle einnehmen. Das Ziel muss es sein von einem reinen Preiswettbewerb wegzukommen und qualitative Kriterien stärker in den Fokus zu rücken. Die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes können bereits auf Ebene der Vergabeverfahren implementiert werden, um sicherzustellen, dass unter der Verantwortung der öffentlichen Hand qualitativ hochwertige aber auch innovative und nachhaltige Gebäude entstehen. Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten von Kommunen im Rahmen von Vergabeverfahren auf, die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz als ein Kriterium für die Auftragsvergabe zu etablieren. Anhand von Beispielen und Musterprojekten wird der Mehrwert einer Auftragsvergabe dargestellt, die Qualität, Innovation und vor allem Nachhaltigkeit als Kriterien neben dem reinen Preiskriterium vorsieht.
--- Datum: 20.10.2021 Uhrzeit: 10:30 - 11:00 Uhr Ort: Halle 9, Stand 9-304
Hauptsprecher
Axel C. Sperling
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