Rahmenprogramm KOMMUNALE 2023
Hinweisgeberschutzgesetz im öffentlichen Sektor: rechtssicher, schlank und schnell umgesetzt
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Neben privaten Unternehmen ist auch der öffentliche Sektor vom Gesetz betroffen: für ihn gilt es seit Inkrafttreten bereits ab 50 Beschäftigten. Damit besteht die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Diese müssen Missstände oder Verstöße melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die Anforderungen zur Umsetzung des Gesetzes sind komplex und binden erheblich zeitliche und personelle Ressourcen. Unser Referent Johannes Jakob, CEO & Co-Founder whistle.law, gibt neben den rechtlichen Hintergründen eine Anleitung an die Hand, wie die neuen Pflichten rechtssicher und schlank erfüllt werden können.
--- Datum: 18.10.2023 Uhrzeit: 10:00 - 10:30 Uhr Ort: DIGITAL-Bühne, Halle 9 Stand 9-216
Referierende
Johannes Jakob
whistle.law GmbH