OK.CASH ist die Software-Lösung für die kommunale Verwaltung rund um das Thema Bezahlung, vom Schalter bis zur Rechnungsschreibung. Als Teil der AKDB Synergo-Generation gliedert es sich perfekt in den Kontext Ihrer Fachverfahren zum Einwohner- und Verkehrswesen ein. Tägliche Verwaltungsvorgänge, die den Einzug von Gebühren erfordern, lassen sich schnell und einfach abarbeiten:
- in unterschiedlichen Funktionsbereichen
- mit wechselnden Sachbearbeitern
- über verschiedene Fachverfahren hinweg (OK.VERKEHR oder OK.EWO)
OK.CASH übernimmt nicht nur die Funktion der Gebührenkasse und unterstützt in allen Belangen der Zahlungsabwicklung, sondern setzt auch die Anforderungen des neuen Umsatzsteuergesetzes korrekt um. Abseits der Gebühren der Fachverfahren können umsatzsteuerpflichtige Artikel und Dienstleistungen abgerechnet werden.
Transparent, einfach und zeitsparend: So funktioniert’s auf dem Amt
Eine Bürgerin hat vor Kurzem geheiratet und holt heute auf ihrer Gemeinde ihren neuen Personalausweis ab. Die Gebühr hierfür muss sie noch begleichen. Am Schalter ihres Bürgeramtes erhält sie einen Laufzettel mit einem QR-Code. Diesen scannt sie einfach am Kassenautomat, nur ein paar Schritte entfernt. Dank der bidirektionalen Kommunikation zwischen Kassenautomat und OK.CASH laufen die Vorgangsdaten direkt aus OK.EWO über OK.CASH an den Kassenautomaten. Der ausstehende Betrag wird angezeigt und kann bezahlt werden – bar oder via Karte. Der Kassenautomat übernimmt, quittiert und verbucht die Einzahlung über eine Schnittstelle direkt in OK.CASH.
So unterstützt OK.CASH:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben §2b UStG
Die öffentliche Verwaltung muss nun Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer. Dienstleistungen, wie der Verkauf eines Stammbuchs unterliegen nun der Umsatzsteuerpflicht. Nur die Gebühren für die hoheitliche Aufgabenerfüllung bleiben nicht steuerbar. - Digitale Workflows nutzen:
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband empfiehlt ganz klar die Ablösung papierner Unterlagen als Bargeld-Nachweis. Schuppenlisten sind einfach nicht mehr „State of the Art“. - Deutliche Arbeitsersparnis:
Die Nutzung von OK.CASH erfolgt für Anwender von Synergo-Verfahren automatisch im Hintergrund. Der Anwender muss zahlungswirksame Buchungen nicht extra erfassen. - Flexibel an die Strukutur der Verwaltung anpassen:
Möglich sind z. B. bei einer Verwaltungsgemeinschaft eine zentrale Kasse und gleichzeitig dezentrale Kassen in Einzelgemeinden. - Direktbezahlvorgänge mit verschiedenen Zahlarten abwickeln:
Bargeld, EC, Scheck oder Kassenautomat (nicht nur für größere Behörden), mit QR-Code oder Kassenkarte möglich. - OK.CASH als Fakturaprogramm
Neben den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Barzahlungsverkehr werden auch die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Rechnungsschreibung erfüllt.
Mehr Informationen auf https://www.akdb.de/loesungen/okfinanzen/okcash/