Herausgeber: die kommunale Verwaltung
Bei Amtsblättern überwiegt die Pflicht: Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblätter werden meist von unseren kommunalen Kunden, den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Städten, Kreisen, Verbänden oder öffentlich-rechtlichen Institutionen selbst herausgegeben, jedoch von uns als Zeitung produziert und gedruckt sowie zumeist auch in die Briefkästen der Bürger zugestellt und/oder digital auf unseren Online-Portalen als ePaper, PDF oder in Artikeldarstellung veröffentlicht.
Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des inhaltlichen Redaktionsumfanges eingehalten werden. Bei Bekanntmachungen ist das völlig unkritisch. Anders sieht es mit umfangreichen Berichten von Vereinen, Kirche, der Wirtschaft und vielem mehr aus. Darum kümmern wir uns. Hierüber und über die Herausgabe eines Amtsblattes sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen LINUS WITTICH Medienhaus. Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist.
Traditionell gibt es das Amtsblatt in gedruckter Form. Mit LINUS WITTICH kann das Amtsblatt kombiniert -gedruckt und online- oder auch nur online zum Lesen veröffentlicht werden.
Alternativ zu einem Amtsblatt besteht die Möglichkeit, Bekanntmachungen und Nachrichten in einem Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und zu lesen, das von LINUS WITTICH herausgegeben wird.