Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Insolvenzberatung
Die weitere weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt Unternehmen und Kommunen vor die größten Herausforderungen seit Ende des zweiten Weltkrieges. Schüllermann hat für die dringenden Themen wie Kurzarbeit, finanzielle Soforthilfen, Zuschüsse zur Existenzsicherung, Umgang mit Stundungsanträgen für Steuern und Gebühren, Fragestellungen zum Arbeits-, Vertrags- sowie Mietrecht, EU-Beihilfe- und Vergaberecht, Kommunal-/Haushaltsrecht sowie Insolvenzrecht ein Corona-Expertenteam gebildet. Dieses steht insbesondere zur Beantwortung von entsprechenden Fragen von gewerblichen und öffentlichen Unternehmen, Selbständigen, Kommunen, Sozialverbänden, Gesundheitseinrichtungen auch kurzfristig bereit.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Corona-Krise Unterstützung in den genannten Bereichen benötigen, melden Sie sich bei unserer Corona-Hotline. Unsere dortigen Ansprechpartner/innen vermitteln Sie dann zu einem/r unserer Experten/innen, welcher/welche Ihnen auch kurzfristig weiterhilft und Ihre Fragen beantwortet.
Corona-Hotline: 06103/605-247 bzw. hotline@schuellermann.de
Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsletter "SRS-Update EU-Beihilfen- und Vergaberecht" sowie in unserer "Mandanteninformation zur Corona-Pandemie".
Über den nachfolgenden Link können Sie sich die Aufzeichnungen unserer Webinare "Corona-Krise: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen und Unternehmer/innen" und "Die kommunale Familie im Corona-Modus: Handlungsmöglichkeiten für Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen" online ansehen.
Nachfolgend haben wir zudem weitere Informationen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise für Sie zusammengefasst:
Nach Auftreten des neuartigen Coronavirus hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die Zahl der Infizierten steigt weiter und auch in Deutschland sind zahlreiche Infektionen mit dem Virus bestätigt worden. Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen ausgesprochen. Eine Pandemie kann Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen in Deutschland haben. Von ihrer Intensität hängt es ab, wie stark Betriebe im Einzelnen erfasst werden und ob Arbeitsabläufe im gewohnten Umfang sichergestellt bleiben. Ebenso stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das Virus für den Einsatz von Arbeitnehmern hat. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über arbeitsvertragliche Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden können. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen. Außerdem werden neben datenschutzrechtlichen auch EU-beihilfen-, zuwendungs- und vergaberechtliche Aspekte erörtert.