Unterstützung für Ihre Compliance - das actago Hinweisgebersystem
Warum benötigen Sie ein internes Hinweisgebersystem?
Künftig müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz alle Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern eine interne, vertrauliche Meldestelle anbieten, die es hinweisgebenden Personen ermöglicht, Verstöße und Missstände zu melden – und dabei deren Identität schützt.
Unser eigens entwickeltes digitales Hinweisgebersystem „actago whistleblower“ unterstützt Sie hierbei ideal, erfüllt alle rechtlichen Anforderungen und beschränkt Ihren Aufwand zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Sie auf ein Minimum.
Die Implementierung der IT-gestützten internen Meldeplattform vermeidet dabei eine unmittelbare Meldung an die Öffentlichkeit, wodurch die Außendarstellung während des laufenden Vorgangs unbeeinträchtigt bleibt.
Aktueller Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.06.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten seine Vorschriften überwiegend zum 2. Juli 2023 in Kraft. Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern müssen ein internes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vorhalten. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern gilt dies ab dem 17. Dezember 2023.