Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) muss gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Die GKDS untersucht im ersten Schritt in einer Erforderlichkeitsprüfung oder Schwellwertanalyse, ob eine DSFA durchgeführt werden muss. Wenn ja, erfolgt eine Risikoanalyse, die auf Basis der Ziele des Standard-Datenschutzmodells Risikoszenarien bewertet, und Maßnahmen entwickelt, die einem möglichen Risiko entgegenwirken. Das Ergebnis der Risikoanalyse fließt in einen DSFA-Bericht ein, in dem anhand eines Risikoindexes festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein ausreichendes Schutzniveau hat.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung der GKDS bietet folgende Vorteile:
- Die DSFA erfolgt auf Basis der bewährten Vorgehensweise des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz in Bayern
- Die Kommunen in Bayern werden unterstützt beim Ausfüllen des Beiblatts, das den DSFA-Bericht der AKDB ergänzt