Mit der Datenschutzerklärung auf der Webseite wird die Informationspflicht gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt. Neue Features oder sogar die Änderung einer Schriftart auf der Webseite können schnell dazu führen, dass die Datenschutzerklärung nicht mehr gesetzeskonform ist und der Betreiber von einem Anwalt abgemahnt wird. Der Webseiten-Scan hilft dabei, die Datenschutzerklärung aktuell und transparent zu gestalten. Der Scan untersucht alle Unterseiten, erstellt einen Report über genutzte Dienste, Cookies und relevante technische Ausgestaltungen. Auf Grundlage des Reports wird eine individuelle, umfassende und aktuelle Datenschutzerklärung erstellt.
Der Webseiten-Scan der GKDS bietet folgende Vorteile:
- Der Check der Webseite erfolgt mit einem datenschutzkonformen Scanner
- Die Prüfung der Webseite kann in einem regelmäßigen Turnus erfolgen
- Die Datenschutzerklärung wird speziell auf die geprüfte Webseite angepasst