Interner Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Organisationen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines internen Meldekanals für Whistleblower, in dem Beschäftigte oder andere Personen aus dem beruflichen Kontext, Hinweise abgegeben können. Ein Weg, einen internen Meldekanal einzurichten, besteht in der Bereitstellung einer Online-Plattform, über die Hinweise vertraulich abgegeben werden können.
Die Online-Plattform der GKDS bietet folgende Vorteile:
- Sie ist nutzerfreundlich, pragmatisch und kostengünstig
- Die Online-Plattform ist ISO 27001 zertifiziert, die Server befinden sich in Deutschland
- Sie wird von Datenschutzbeauftragten betreut, die wissen, was Vertraulichkeit bedeutet