Externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter
Nach Art. 37 DSGVO müssen Unternehmen (ab 20 Mitarbeitenden) und öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Das kann auch ein externer DSB sein, der auf Basis eines Dienstleistungsauftrags arbeitet, falls in der eigenen Organisation keine personellen Kapazitäten mit entsprechendem Fachwissen zur Verfügung stehen. Der externe DSB berät bei Datenschutzthemen, beantwortet Fragen, unterstützt bei der Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und auf Wunsch auch bei der Umsetzung der DSGVO.
Datenschutz bedeutet auch, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet sein muss. Für öffentliche Stellen in Bayern ist die Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts (ISK) vom Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) vorgeschrieben. Die GKDS erstellt ein ISK auf Basis der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und begleitet auf dem Weg zum Siegel "Kommunale IT-Sicherheit" des bayerischen Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). Auch die Funktion des externen Informationssicherheitsbeauftragten kann durch die GKDS übernommen werden.
Argumente, die für die Dienstleistung der GKDS sprechen:
- Datenschutz und Informationssicherheit befinden sich in einer Hand und werden über eine ISO 27001 zertifizierte Kommunikationsplattform umgesetzt
- Die Plattform besitzt einen virtuellen Aktenschrank, in dem alle relevanten Dokumente abgelegt werden
- Rechenschaftspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden können auf diese Weise jederzeit erfüllt werden