Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte "Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten und sind verpflichtet, hierfür geeignete interne Meldekanäle bereitzustellen. Die Richtlinie kann auch in Ihrer Organisation zu einer enorm gesteigerten Anzahl an Meldungen führen. Ohne interne Meldekanäle drohen bei der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen Haftungsrisiken, Strafzahlungen sowie erheblicher Reputationsverlust.
Mit einem Hinweisgeber-Dienst beugen Sie zudem missbräuchlichen und böswilligen Meldungen professionell vor. Gut zu wissen: Hinweisgeber können aus Ihrer eigenen Belegschaft stammen, bei Partnerunternehmen tätig oder Kunden sein. Daher sollten Sie die entsprechenden Personengruppen umfassend über vorhandene Meldekanäle informieren.
In 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Darunter können zum Beispiel Personen aus der eigenen Belegschaft sein, Partnerunternehmen oder auch Kunden. Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Mio. € sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern zur Einrichtung interner Meldekanäle. Die Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Deutschland am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 02. Juli 2023 in Kraft.