Bayerische Versorgungskammer
Denninger Straße 37
81925 München
Bayern
Deutschland
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Der Bayerische Versorgungsverband (BVK Beamtenversorgung) hat die Aufgabe, die Aufwendungen seiner Mitglieder für die beamtenrechtliche Versorgung deren Bediensteter sowie deren Hinterbliebener im Umlageverfahren untereinander auszugleichen. Die Verteilung der Versorgungslasten auf die Gesamtheit schützt die einzelnen Mitlieder vor Zufallsschwankungen in den Versorgungslasten und trägt damit zu einer Verstetigung und besseren Kalkulierbarkeit der Haushaltsbelastungen bei. Zusätzlich erbringt die BVK Beamtenversorgung noch eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen. Insbesondere berät sie die Mitglieder in allen Belangen des Versorgungsrechts. Sie ist auch zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Versorgungsbezüge. Ferner übernimmt sie für die Versorgungsberechtigten und deren Kindergeldangelegenheiten die Funktion der Landesfamilienkasse.
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (BVK Zusatzversorgung) ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung des kommunalen öffentlichen und des kirchlich/karitativen Dienstes in Bayern und dem ehemals bayerischen Teil der Pfalz. Sie leistet für die Beschäftigten der Mitglieder (kommunale Körperschaften, Krankenhäuser, karitative Einrichtungen etc.) eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Neben dieser vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente bietet die Zusatzversorgungskasse eine tarifvertraglich verankerte freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) an, mit der die Beschäftigten selbst ihre Betriebsrente unter Nutzung staatlicher Förderungsmöglichkeiten aufstocken können. Außerdem berät die BVK Zusatzversorgung ihre Mitglieder sowie deren Beschäftigte zu Fragen des Betriebsrentenrechts im Allgemeinen. Besonders geschätzt sind ihre individuellen Beratungen zur Altersversorgung und –vorsorge. Die BVK Zusatzversorgung berät dabei äußerst kompetent und absolut objektiv.