Deutsches Kartellrecht (GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Wettbewerbsrecht der EU bilden einen langjährigen Schwerpunkt der Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Dies entspricht unserem Ansatz, für deutsche und internationale Unternehmen alle Bereiche des Wirtschaftsrechts abzudecken.
Im Kartellrecht sind an den Standorten Berlin, Frankfurt und München sechs Rechtsanwälte tätig. Wir sind damit auch für größere Mandate gut aufgestellt. Von unseren Standorten in Berlin, Frankfurt und München aus beraten wir Unternehmen aus Deutschland, Europa, Nordamerika und Asien. Wir sind international vernetzt und arbeiten bei Bedarf mit bewährten Spezialisten aus anderen Jurisdiktionen zusammen. Unsere Rechtsanwälte im Bereich Kartellrecht sind durch Publikationen, Vorträge und Lehrveranstaltungen fachlich hervorragend ausgewiesen.
Unsere Mandanten sind in unterschiedlichen Branchen tätig, u. a. Luftfahrt, Logistik, Konsumgüter, Handel, Schienenverkehr, Chemie und Bau. Wir führen für sie Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission und vertreten diese vor deutschen Gerichten (einschließlich OLG Düsseldorf und Bundesgerichtshof in Karlsruhe) und vor den europäischen Gerichten. Andere Rechtsanwälte in unserer Kanzlei beraten zudem zum unlauteren Wettbewerb (UWG), einem weiteren Teil des Wettbewerbsrechts.