Bis zum 17.12.2021 soll die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Kommunen müssen den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten und sind verpflichtet hierfür geeignete Meldekanäle bereitzustellen.
Was ist der Hintergrund? In 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Darunter können zum Beispiel Personen aus der eigenen Belegschaft sein, Partnerunternehmen oder auch Kunden.
Wer ist verpflichtet? Kommunen ab 10.000 Einwohnern sowie Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. € sind verpflichtet interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten.
Ab wann gilt die Verpflichtung? Die Richtlinie soll bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden und ist bereits ohne begleitendes nationales Recht gültig.
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