Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten. Über das Transparenzregister müssen Gesellschaften oder sonstige juristische Personen erstmalig bis zum 01.10.2017 Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern ergeben.
Das zum 27.12.2017 gestaffelt einsehbare, zentrale Transparenzregister ist als ein so genanntes Auffangregister konzipiert. Entsprechend sind im Transparenzregister neben direkten Eintragungen zum Transparenzregister auch die weiteren einschlägigen Register zugänglich, aus denen sich der wirtschaftlich Berechtigte ableiten lässt.