Förderung im Rahmen der bayerischen und Bundes-Verfahren
Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen hat unsere Schulen bereits heute verändert und dieser Prozess ist nicht mehr aufzuhalten. Voraussetzung dafür ist eine Internetverbindung mit Bandbreiten im Gigabit-Bereich.
Die Lernwelt unserer Kinder muss technologisch auf dem neuesten Stand sein.
Der Freistaat Bayern hat den besonderen Bedarf für schnelles Internet für Schulen und Krankenhäuser erkannt und mit Wirkung vom 01. Juli die Richtlinie zur Förderung von Schulen und Plankrankenhäusern erlassen (GWLANR). Gefördert werden mit dieser Richtlinie superschnelle Glasfaseranschlüsse mit 1 Gbit/s. Das Verfahren ist deutlich einfacher als das bisherige bayerische Förderverfahren Breitband. Es sind dabei jedoch höhere vergaberechtliche Anforderungen zu beachten. Mit unserer Erfahrung -es laufen über uns bereits mehr als 50 Verfahren– haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Verfahren kompetent und rechtssicher durchgeführt wird. Fragen Sie uns nach einem Angebot. Wie immer bieten wir Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Unser Beratungsansatz:
- Voruntersuchung der vorhandenen Infrastruktur mit Trassierungsvorschlag
- Grobplanung und Nennung der voraussichtlichen Kosten als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung
- Bewertung der Angebote mit Vergabevorschlag und Präsentation in einer GR-Sitzung
- Stellung des Förderantrags mit Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
Auch bei der über diese Förderung möglichen WLAN-Ausstattung können wir Sie gerne unterstützen.
Fördersätze:
In der Regel beträgt der Fördersatz 80%, für einige Gemeinden sogar 90%. Der Förderhöchstbetrag in Höhe von 50.000 € je Schule wird bei einer Trassenlänge von mehr als 1.500 m auf 60.000 € aufgestockt. Zuwendungsempfänger sind die Sachaufwandsträger.
Ähnliche Förderbedingungen gelten im Bundesförderprogramm.