E-Rechnung:
Das E-Rechnungsgesetz ist verbindliche Rechtsgrundlage für Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber. Zur Anwendung kommt es ab dem 18.04.2020. Bei 65-75 Millionen Rechnungen pro Jahr, die bei deutschen Kommunen eingehen, stellt dies einen erheblichen Aufwand dar. Mit den E-Rechnungsbausteinen bieten wir Lösungen, um schrittweise auf eine vollständige elektronische Verarbeitung umzustellen.