Wir beraten Unternehmen im individuellen wie auch im besonderen Maße im kollektiven Arbeitsrecht, einschließlich des grenzüberschreitenden und des internationalen Arbeitsrechts. Unser Team unterstützt Rechtsabteilungen zudem in komplexen Fragen der Compliance und des öffentlichen Arbeitsrechts (etwa Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Datenschutz). Unsere Mandanten schätzen uns als pragmatische und menschlich überzeugende Berater.