Der Fischereischein, der im jeweiligen Landesrecht geregelt wird, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu fischen. Grundvoraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.
Allgemeine Softwarecharakteristik
Das Fachverfahren VOIS|FIS (Fischereischein) dient der Erfassung und Verwaltung von Fischereischeinen. Über einen einfachen VOIS-Vorgang wird der Fischereischein vom Antrag bis zur Erteilung erfasst. Die fertigen Fischereischeine können anschließend direkt bedruckt werden. Ergänzend dazu stehen weitere Vorgänge wie z. B. die Verlängerung, die Ersatzausstellung oder der Entzug zur Verfügung.
Die entsprechenden Laufzeiten, Scheine und Gebühren werden dabei an das jeweilige Landesrecht angepasst. Das Fachverfahren VOIS|FIS kann einzeln oder in der VOIS-Version integriert betrieben werden. Die automatische Anbindung an die VOIS eAkte, die Gebührenkasse und den Bürgermonitor stellt dabei einen erheblichen Mehrwert dar. Das einheitliche Look-and-Feel sowie die gleiche bzw. ähnliche Vorgangs- und Programmlogik erleichtern die tägliche Sachbearbeitung in den Bürgerbüros oder Bürgerservices.
Funktionen
Das Fachverfahren VOIS|FIS bietet unter anderem folgende Funktionen:
- Antrag Fischereischein
- Antrag Jugendfischereischein
- Antrag Sonderfischereischein
- Verlängerung, Ersatz und Entzug von Fischereischeinen
- Gebührenabgabe
- Kontrollliste
- Anbindung eAkte
- Anbindung Bürgermonitor